Verpflichtende Änderungen: Ist deine Website barrierefrei?
Wer schon vom neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört hat, erkennt vielleicht Parallelen zur DSGVO. Denn auch dieses Gesetz sorgt für Unsicherheit, besonders wenn Unternehmen noch nicht wissen, was genau auf sie zukommt. Ähnlich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung, die im Jahr 2018 eingeführt wurde, entstehen auch hier viele Fragen. Und während sich manche gut vorbereitet fühlen, wissen andere nicht, wo sie anfangen sollen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln – damit keine unnötigen Risiken entstehen.
Wir bieten dir einen einfachen und effektiven Service, um die Barrierefreiheit deiner Website zu prüfen. Mit Hilfe unserer Berichte und Analysen kannst du erkennen, wo es noch Schwächen gibt – und was du verbessern solltest. So wird deine Website nicht nur nutzerfreundlicher, sondern auch rechtlich sicherer. Melde dich bei uns, wenn du ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren möchtest – oder unseren PDF-Ratgeber erhalten willst.
Weitere Infos bekommst du direkt von uns. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Website barrierefrei und bereit für die Zukunft ist.
Damit eine Website den WCAG-Richtlinien entspricht, muss der Betreiber verschiedene Aufgaben erledigen. Gerade Personen ohne technisches Vorwissen stoßen dabei schnell an ihre Grenzen, denn auch Prüfprogramme können nicht alle Probleme erkennen. Deshalb sind manuelle Tests und Rückmeldungen von echten Nutzern besonders wichtig.
Wir unterstützen dich mit einem Service, der alle wichtigen Prüfschritte abdeckt. So kannst du sicherstellen, dass deine Website barrierefrei, rechtlich konform und für alle zugänglich ist. Außerdem profitierst du von einer besseren Nutzererfahrung – und erreichst mehr Menschen.
Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen wichtig. Auch Menschen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen, wie ein gebrochener Arm oder laute Umgebungsgeräusche, profitieren davon.
Eine barrierefreie Webseite sorgt für eine bessere Nutzererfahrung für alle, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, denn eine klare Struktur, einfache Navigation und gut lesbare Inhalte erhöhen die Benutzerfreundlichkeit aller Nutzer. Daher ist es für alle Unternehmen ratsam, barrierefreie Maßnahmen zu ergreifen, um auch weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Das BFSG wurde erstmals am 1. März 2021 als Entwurf vorgestellt und schließlich am 22. Juli 2021 offiziell verkündet. In Kraft tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am: 28. Juni 2025.
Dieses Datum markiert den Stichtag, ab dem das Gesetz für alle betroffenen Unternehmen verbindlich wird. Dies bedeutet, dass alle relevanten digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Auf den ersten Blick klingt dies nach einer großzügigen Vorlaufzeit, was den ein oder anderen Webseiten Betreiber sicherlich gern dazu verleiten wird, das Thema noch ein wenig auf die lange Bank zu schieben. Ein digitales Projekt BFSG-konform umzugestalten, erweist sich aber oftmals als deutlich zeitaufwendiger und kann sich dann schnell zu einer echten Mammutaufgabe entwickeln. Es empfiehlt sich also schnellstmöglich entsprechende Schritte einzuleiten, bevor die Deadline nicht mehr einzuhalten ist.
Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören zum Beispiel alle Betreiber von Webseiten, Online-Shops und Apps.
Eine Ausnahme besteht nur für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen.
Aktuell sind B2B-Unternehmen von den strengen Anforderungen des BFSG nicht betroffen.
Dennoch ist es sinnvoll, auch in diesem Bereich auf digitale Barrierefreiheit zu achten, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich schnell ändern.
Wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht eingehalten wird, kann das ernste Folgen haben. Wird bei einer Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörden ein Mangel festgestellt, muss das Unternehmen diesen schnell beheben. Andernfalls kann die Website gesperrt werden. Außerdem drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass stichprobenartige Kontrollen selten sind oder keine Folgen haben. Nicht nur Behörden überwachen die Barrierefreiheit – auch Nutzer können Verstöße melden. Das BFSG erlaubt es, rechtliche Maßnahmen einzufordern. Ähnlich wie bei der DSGVO können sogar Mitbewerber aktiv werden und gezielt Abmahnungen oder Klagen einsetzen, um die Konkurrenz zu schwächen.
Nach all diesen harten Fakten sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass das BFSG auch seine positiven Seiten haben kann. Seine Angebote barrierefrei zu gestalten kann auch etliche Vorteile mit sich bringen:
Suchmaschinen bewerten Websites auch danach, wie gut sie zugänglich sind. Weil barrierefreie Seiten klare Strukturen, sauberen HTML-Code und alternative Bildbeschreibungen bieten, tragen sie zu einem besseren Ranking bei.
In Deutschland leben mehr als 7,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Wenn deine Webseite barrierefrei ist, können auch diese Personen sie problemlos nutzen. Dadurch steigt nicht nur die Reichweite, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer eine gewünschte Aktion ausführen.
Eine barrierefreie Website hilft allen Nutzern, einfacher auf Informationen zuzugreifen – besonders im Rahmen von Inklusion. Das stärkt nicht nur die Bindung zu deinen Kunden, sondern verbessert auch das Image deiner Marke.
Indem du gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einhältst, vermeidest du rechtliche Risiken. So schützt sich dein Unternehmen vor möglichen Abmahnungen oder Strafen.